Friedhofsgärtner-Genossenschaft Bonn e.G.
Friedhofsgärtner-Genossenschaft Bonn e.G.
 

Memoriam Garten BonnDer Memoriam Garten Bonn gibt Ihnen die Möglichkeit ihre Angehörigen in einer Urnengrabstätte gemeinsam mit anderen Verstorbenen in einem "Urnen-Hügel" zu bestatten.

Die Urnen werden auf einem modellierten "Hügel" beigesetzt. Die Kennzeichnung erfolgt durch Gemeinschaftsstelen. Auf den zwei Gemeinschaftsstelen werden die Vor- und Zunamen der Verstorbenen als Schriftzug angebracht.

Alle notwendigen, von den Friedhofsgärtnern zu erbringenden Leistungen im Memoriam-Garten Bonn werden über einen Dauergrabpflegevertrag mit der Laufzeit von 15 Jahren abgesichert.

 

Memoriam Garten Bonn

Folgende Leistungen beinhaltet der Dauergrabpflegevertrag:

  • Grabpflege der Grabstätte und anteilige Pflege des gesamten Memoriam-Gartens Bonn über die Laufzeit von 15 Jahren.
  • Gemeinschaftsstele inklusive Beschriftung mit Vor- und Nachnamen.
  • Weitere Überholungen und Beseitigung von Schäden nach der Bestattung und während der kompletten Laufzeit.
  • Beisetzungspauschale (Öffnen und Schließen der Grabstätte).
  • Sicherheit der Leistungserbringung über die Absicherung durch einen Dauergrabpflegevertrag mit der Friedhofsgärtner-Genossenschaft Bonn eG. Die Friedhofsgärtner-Genossenschaft Bonn eG ist die regionale Treuhandstelle für Dauergrabpflege und verwaltet seit Jahrzehnten treuhänderisch die Vorsorgeverträge ihrer Kunden.
  • Die Bestattungsgebühr und die Kosten für den Graberwerb bei der Stadt Bonn sind in der Gesamtsumme enthalten. Die Friedhofsgärtner Genossenschaft kümmert sich um die weiteren Formalitäten.

 

Memoriam Garten Bonn Hügel 3

Der Vertrag kann auch als Vorsorgevertrag abgeschlossen werden. Dabei kann aber keine bestimmte Grabstätte reserviert werden. Garantiert wird aber eine Bestattung in einer gleichwertigen Grabart in einem Memoriam-Garten Bonn.

Die aktuellen Verträge finden Sie hier

Am besten können Sie die Verträge mit dem Acrobat - Reader ausfüllen. Dann können Sie die Verträge auch unter einem neuen Namen speichern. Das aktuelle Programm können Sie sich hier herunterladen: http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html

Beachten Sie: Die Verträge werden erst mit Gegenzeichnung aller Vertragsparteien (Friedhofsgärtner, Genossenschaft und Auftraggeber) und Einzahlung der Vertragssumme rechtsgültig!