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Memoriam Garten BonnDer Memoriam Garten Bonn gibt Ihnen die Möglichkeit ihre Angehörigen in einer Urnengrabstätte gemeinsam mit anderen Verstorbenen in einem "Urnen-Hügel" zu bestatten.

Die Urnen werden auf einem modellierten "Hügel" beigesetzt. Die Kennzeichnung erfolgt durch Gemeinschaftsstelen. Auf den zwei Gemeinschaftsstelen werden die Vor- und Zunamen der Verstorbenen als Schriftzug angebracht.

Alle notwendigen, von den Friedhofsgärtnern zu erbringenden Leistungen im Memoriam-Garten Bonn werden über einen Dauergrabpflegevertrag mit der Laufzeit von 15 Jahren abgesichert. Folgende Leistungen beinhaltet der Dauergrabpflegevertrag:

 

Memoriam Garten Bonn

  • Grabpflege der Grabstätte und anteilige Pflege des gesamten Memoriam-Gartens Bonn über die Laufzeit von 15 Jahren.
  • Gemeinschaftsstele inklusive Beschriftung mit Vor- und Nachnamen.
  • Weitere Überholungen und Beseitigung von Schäden nach der Bestattung und während der kompletten Laufzeit.
  • Beisetzungspauschale (Öffnen und Schließen der Grabstätte).
  • Sicherheit der Leistungserbringung über die Absicherung durch einen Dauergrabpflegevertrag mit der Friedhofsgärtner-Genossenschaft Bonn e.G. Die Friedhofsgärtner-Genossenschaft Bonn e.G. ist die regionale Treuhandstelle für Dauergrabpflege und verwaltet seit Jahrzehnten treuhänderisch die Vorsorgeverträge ihrer Kunden.
  • Die Bestattungsgebühr und die Kosten für den Graberwerb bei der Stadt Bonn sind in der Gesamtsumme enthalten. Die Friedhofsgärtner Genossenschaft kümmert sich um die weiteren Formalitäten.

 

Memoriam Garten Bonn Hgel 3Der Gesamtbetrag beträgt ab dem 01.01.2019: 2.016,94 € inkl. USt.

Preise Stand 01.01.2019
Städtische Gebühren Stand 01.01.2019

Der Vertrag kann auch als Vorsorgevertrag abgeschlossen werden. Dabei kann aber keine bestimmte Grabstätte reserviert werden. Garantiert wird aber eine Bestattung in einer gleichwertigen Grabart in einem Memoriam-Garten Bonn.

Hier das Verträgsformular: Urnen Hügel (Düne)

Am besten können Sie die Verträge mit dem Acrobat - Reader ausfüllen. Dann können Sie die Verträge auch unter einem neuen Namen speichern. Das aktuelle Programm können Sie sich hier herunterladen: http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html

Beachten Sie: Die Verträge werden erst mit Gegenzeichnung aller Vertragsparteien (Friedhofsgärtner, Genossenschaft und Auftraggeber) und Einzahlung der Vertragssumme rechtsgültig!

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